Mehr dazu im Artikel des Tagesanzeigers (siehe Link unten).
Laut Binnenschifffahrtsverordnung gelten für Ruderer folgende Regeln:
- Ab 300 m vom Ufer entfernt, ist das Mitführen einer Schwimmhilfe Pflicht!
- Unterhalb von 300m ist dies freiwillig.
Link: Tagesanzeiger: Ruderer ärgern sich über «sinnlose» Schwimmwesten-Pflicht