Sicherheit & Rudern

Gemäss der gültigen Binnenschifffahrtsverordnung Artikel 134 und Artikel 134a hat jede Ruderin und jeder Ruderer bei jeder Ausfahrt im Minimum eine gesetzliche Schwimmhilfe mit mindestens 75N Auftrieb mitzuführen.

Fahrordnung Obersee/Zürichsee

Sowohl auf dem Obersee als auch auf dem Zürichsee gilt eine Fahrordnung, um Kollisionen zu vermeiden.

  • Im Abstand von 150 – 300 Meter vom Ufer entfernt im Uhrzeigersinn rudern
  • Im Abstand bis zu 150 Meter vom Ufer entfernt gegen den Uhrzeigersinn rudern

Für die Regattabahn, die von beiden Clubs für die Trainings genutzt wird, gilt eine festlegte Fahrordnung.

Charta der Wassersportverbände

Anstand | Toleranz | Respekt

Hinweise für Ruderausfahrten generell

  • Vor der Ausfahrt, das Ziel im Fahrtenbuch eintragen und hinterher austragen.
  • Vor der Ausfahrt, das Bootsmaterial prüfen: Bootskörper, Ausleger, Dollen und Dollenringe, Fersenbänder bei festinstallierten Schuhen.
  • In der Dunkeheit nie ohne Beleuchtung rudern.
  • Die Witterungsbedingungen genau prüfen bevor die Ausfahrt angetreten wird.
  • Ampeln für Starkwind- und Sturmwarnung beachten (Meteo & Rudern)
  • Bei schlechter werdenden Witterungsverhältnissen die Schwimmhilfe anlegen und möglichst schnell den Heimathafen ansteuern.
  • Bei Nebel das Ufer in Sichtweite behalten (mind. Sichtweite 100 Meter) oder an Land gehen. Liegt die Sichtweite bei unter 100 Meter, wird nicht gerudert.

Hinweise für die kalte Jahreszeit

  • Beim Kentern im Winter gilt: Unterkühlungszeit (Hypothermie) im Wasser in Minuten entspricht etwa den aktuellen Wassertemperaturen. Eine lebensgefährliche Unterkühlung tritt sehr schnell ein.
  • Ausfahrten in Kleinbooten (1x/2x/2-) ohne Begleitung vermeiden.
  • Ausfahrten in Kleinbooten nur in Begleitung von einem Motorboot oder allenfalls zusammen mit anderen.
  • Bei Ausfahrten in Kleinbooten die Schwimmhilfe während der gesamten Ausfahrt tragen und nicht nur mitführen (wie gesetzlich vorgeschrieben).
  • Bei Eisbildung oder sichtbaren Eisschollen auf dem See die Ausfahrt nicht antreten.