Bootshausvermietung

Die Räume des WSZ werden nicht für private Feste vermietet. Vermietungen an Vereine und Organisationen erfolgen nur im Zusammenhang mit sportlichen, vereins- oder firmenspezifischen Anlässen (z.B. GV, Sitzungen, etc.). Ohne spezielle Vereinbarung sind die Getränke über die Vereinswirte zu beziehen.



Für Kanu- und Ruderclubs gibt es eine einmalige Gratisnutzung: Maximal 10 Personen sind während einem halben Tag im WSZ herzlich willkommen. Die Grundgebühr wird erlassen (Davon ausgenommen sind Trainingslager). Über das Wasser herkommende Besucher von auswärtigen Clubs haben keine Grundgebühr zu entrichten.

Weitere Informationen über die Übernachtungsmöglichkeiten im Wassersportzentrum, Verfügbarkeit sowie über die Preise erhaltet ihr bei Eberhard Bethke.